Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Johannes Schmitz

Schornsteinfegen - Messungen - Engerieberatungen

Änderungen ab dem 22.03.2010

 

Zum 22.03.2010 tritt das neue Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSch) in Kraft.

Wichtigste Änderung ist die Verlängerung der Messintervalle von einem auf zwei Jahre.

Bei Anlagen die neuer als 12 Jahre sind beträgt der Abstand sogar drei Jahre.

Brennwertanlage werden nach wie vor nicht nach BimSch gemessen. Für Sie gilt weiterhin nur die Überprüfung nach KÜO (Abgaswegüberprüfung + CO Messung).

Diese KÜO Überprüfung bleibt nach wie vor bei raumluftabhängigen Anlagen, jährlich bestehen. Raumluftunabhängige Anlagen werden alle zwei Jahre nach KÜO überprüft.

Neu ist, daß jetzt auch Geräte unter 11 KW bzw. ab 4 KW, nach BimSch gemessen werden. Früher wurde unter 11 KW nur nach KÜO überprüft.

Gebührenmäßig macht sich der Wegfall einer BimSch Messung mit ca  8,- Euro bemerkbar.

Es gibt aber sehr viele verschiedene Konsterlationen, die innerhalb von drei Jahren unterschiedliche Gebühren zur Folge haben können. 

Fragen Sie bitte im Einzelfall bei Ihrem Schornsteinfeger nach, und lassen Sich Ihre Rechnung erklären.


Ein weiterer wichtiger Bestandteil der neuen BimSchV ist der "Feinstaub" und "CO" Gehalt von Feststofffeuerstätten.

Ältere Öfen müssen nach einer Übergangszeit nachweisen, dass Sie diese Werte einhalten, oder Sie müssen nachgerüstet oder entfernt werden.

Auch müssen nun alle zwei Jahre alle Feststoffzentralheizungen nach BimSchV gemessen werden. 

Erstmalig gibt es auch eine verbindliche Abstandsregelung zu Nachbargebäuden (15 Meter) und die Auflage an höhere Schornsteinmündungen im Abdach, was den zunehmenden Nachbarschaftsbeschwerden vorbeugen soll.

Genaueres und weitere Informationen zur BimSchV und auch zur  Aachener Feststoffverordnung finden Sie in meiner Linkliste.





Bundesland: Nordrhein-Westfalen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Johannes Schmitz

Schornsteinfegermeister
Anton-Heinen-Str. 51
50181 Bedburg
Tel.: 02272 930423
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