Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Johannes Schmitz

Schornsteinfegen - Messungen - Engerieberatungen

Preise

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Für alle Tätigkeiten die ich als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in meinem Kehrbezirk erbringe, wird nach der aktuellen Bundesgebührenordnung abgerechnet. Diese ist verpflichtend und muss auf der Rechnung detailiert aufgeführt werden.

 

Für alle anderen Tätigkeiten, die ich als freier Handwerker bzw. Schornsteinfegermeister, für Sie ausführen soll, orientiere ich mich an den Vorjahresrechnungen.

Als neuer Kunde oder für einmalige Tätigkeiten (Reparaturen, Sanierung, Zubehör, ect.) mache ich Ihnen gerne ein Angebot mit einem verbindlichen Festpreis.

Dafür benötige ich ggf. Ihren aktuellen Feuerstättenbescheid und/oder einen Ortstermin. Dafür anfallende Kosten werden bei Auftragsvergabe natürlich verrechnet.

 

Seit 2013 gibt es für die aufgeführten Tätigkeiten im Feuerstättenbescheid KEINE vorgeschriebenen gesetzlichen Gebühren mehr.

Der Schornsteinfeger darf und muss wie alle anderen Handwerker nun auch betriebswirtschaftlich kalkulieren.

So wie ich orientieren sich aber die meisten Schornsteinfeger noch an der Kehr- und Gebührenordnung und versuchen die Preise stabil zu halten.

Als zugelassener Innungsbetrieb unterliege ich aber strengen Vorgaben und Verpflichtungen (Innungsbeitrag, QM Systhem, Lehrlingsausgleichkasse, ect.) die sich auf meine Betriebskalkulation und somit natürlich auch auf meine Gebühren auswirken.

 

Solange sich diese Kosten nicht erhöhen kann und werde ich meine Preise stabil halten, damit man wenigstens in den Jahren ohne Feuerstättenschaugebühr, etwa das gleiche Bezahlt wie im Vorjahr.

 

Wem das zu teuer erscheint (was in der Natur der Sache wohl den meisten so erscheinen wird Lächelnd), kann mich gerne kontaktieren und mit mir darüber sprechen.

Im Einzelfall kann man sicherlich über das Leistungspaket reden.

 

Preisanfragen bei Kollegen fürchte ich nicht, da meine Preise konkurenzfähig sind. 

 

 

Bevor Sie aber ein Lockangebot eines Billigfegers in Anspruch nehmen, kontaktieren Sie mich bitte sofort. In den allermeisten Fällen lässt sich die Sache klären. 

Denn Keiner hat was zu verschenken und letztlich ist unsere Dienstleistung Vertrauenssache.

Wer will schon ohne Not, fremde Leute in sein Haus lassen.

Gerade dann, wenn es sich um sicherheitsrelevante Bereiche geht.

 

Ihr günstiges und sicheres Heizen ist mein Beruf.

 

 

 





Bundesland: Nordrhein-Westfalen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Johannes Schmitz

Schornsteinfegermeister
Anton-Heinen-Str. 51
50181 Bedburg
Tel.: 02272 930423
Fax.: 02272 930424
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