Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Johannes Schmitz

Schornsteinfegen - Messungen - Engerieberatungen

Ihre Rechnung

 

Sehr geehrter Kunde,

 

ab 01.01.13 dürfen Schornsteinfeger Ihre  Rechnungen zum Teil eigenständig erstellen.

Sie sind nicht mehr zwingend an die Gebührenordnung gebunden.

Ich werde mich jedoch weitestgehens an der alten Gebührenordnung orientieren.

Somit ergaben sich für meine Kunden bisher keine größeren Gebührenänderungen.

Da ich aber ein zugelassener Innungsbetrieb bin, kann ich betriebswirtschaftlich nicht auf regelmäßige Gebührenerhöhungen verzichten, da die Nebenkosten (Pflichtbeiträge und Lohnkosten) sich ebenfalls regelmäßig erhöhen.

 

Hier die Erklärung meiner Rechnung und Gründe warum der ein oder andere Kunde deutlich mehr oder sogar weniger bezahlt als im Vorjahr. Bitte beachten Sie das Vergleiche mit Nachbarn oft keinen Sinn machen, da es selbst bei nahezu gleichen Anlagen unterschiedliche Kehr- und Überprüfungsintervalle geben kann. (siehe Auflistung im Feuerstättenbescheid)

 

1) Hoheitliche Gebühren

Der größte Unterschied macht immer die Feuerstättenschau aus. Sie ist immer extra oben als erstes aufgeführt unter der Überschrift "Hoheitlich vorgeschriebene Tätigkeiten des ..."

 

Diese Gebühr fällt in 7 Jahren zweimal  an. zBsp:  2013, 2017, 2020, 2024, 2027, 2030, usw.:  Sie setzt sich aus der Feuerstättenschaugrundwert (GFG), Feuerstättenschau je Schornsteingruppe (FSM), dem Zuschlag je Feuerstätte (FSF), dem Feuerstättenbescheid (ZBD) und evtl. der Feuchtemessung (ZIF) und ENEV Aufgaben (FZVA, ect.) zusammen.

Diese hoheitlichen Gebühren sind staatlich vorgeschrieben und müssen exakt so aufgeführt und berechnet werden. (Siehe Linkliste "Fragen zum Feuerstättenbescheid)

 

2) drunter kommen die Tätigkeiten, die im Feuerstättenbescheid aufgeführt sind. Sie stehen als "Kehr- und Überprüfungstätigkeiten laut Feuerstättenb."

Diese sind Aufgeteilt in Begehung, Verwaltung und evtl.  anfallende Kehr- und Überprüfungstätigkeiten  (also Kehren und/oder überprüfung der Schornsteine und Abgasleitungen inkl. Begehungspauschalen und Verwaltung Ihrer Hausakte).

Darunter kommen noch Abgaswege-Überprüfungen und Messtätigkeiten (Abgaswegeüberprüfung und/oder Immissionsschutzmessung). Seit 2014 ist dieser Preis bei mir jedes Jahr gleich, da wir als Service bei allen Kunden, jedes Jahr auch die BimSchV Werte messen, auch wenn diese im betreffenden Jahr eigentlich nicht dran sind.

Je nach Hauskonfiguration, kann in den Messgebühr auch noch eine Begehungspauschale für eine weitere Wohneinheit enthalten sein.

 

3) Sondertätigkeiten

Hier steht alles was zusätzlich vereinbart wurde.

zBsp.: die Gashausschau, Nachmessung oder extra Rauchrohrreinigung.

 

 

Ich hoffe Ihnen meine Rechnungen etwas näher gebracht zu haben. Natürlich können Sie mich gerne anrufen, damit ich Ihnen Ihre Rechnung genau erläutern kann.

 

Danke für Ihr Interesse.





Bundesland: Nordrhein-Westfalen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Johannes Schmitz

Schornsteinfegermeister
Anton-Heinen-Str. 51
50181 Bedburg
Tel.: 02272 930423
Fax.: 02272 930424
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