Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Johannes Schmitz

Schornsteinfegen - Messungen - Engerieberatungen

Informationen zum neuen Gesetz

Sehr geehrter Leser, 

Ich freue mich das Sie sich die Zeit nehmen, sich über das neue Schornsteinfegergesetz (Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens) zu Informieren.

Das sich verbreitende Gerücht, das man sich ab sofort seinen Schornsteinfeger aussuchen kann, muss man ein bisschen relativieren.

Hier erstmal die wichtigsten Fakten:

1) Der Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) bleibt auch über 2013 hinaus bestehen.

Er heißt nun bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

2) Die entsprechenden Bezirke bleiben auch.

3) Der Eigentümer muss sich selber um die Einhaltung der im Feuerstättenbescheid aufgeführten Fristen kümmern.

Er darf nur einen zugelassenen Betrieb beauftragen.

Er muss seinen zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (BSM) über diese Durchführung informieren.

4) Der BSM ist verpflichtet in 7 Jahren, 2x in jedem Haus und an jeder Feuerstätte eine Feuerstättenschau durchzuführen. Danach wird auf einem Formblatt (Feuerstättenbescheid) dokumentiert, was in den nächsten 3,5 Jahren an Arbeiten, nötig ist. 

5) Neue Feuerstätten oder Änderungen,  sind nach wie vor Abnahmepflichtig und müssen vom BSM entsprechend abgenommen werden.

6) Mängel werden ebenfalls noch durch den BSM verwaltet.

7) Die amtlichen Statistiken müssen auch vom BSM geführt werden.

 

 

Der Bundestag hat auf drängen der EU dieses Gesetz  aus dem Ärmel geschüttelt.

In der Kürze der Zeit, wurden aber einige Punkte nur unzureichend geklärt, so dass es in Zukunft evtl. noch Änderungen geben kann.  (Sie können auf der Schornsteinfegerseite das komplette Gesetz nachlesen - siehe  Linkliste)

Die meisten meiner Kollegen brauchen den Wettbewerb nicht zu fürchten, da Sie in der Vergangenheit Ihre Kunden immer gut betreut haben. Die Kollegen die dies versäumt haben, werden schnell die Quittung dafür bekommen. Bei 2000-3000 Kunden kann man es natürlich nicht allen Recht machen, zudem wir jetzt und auch in Zukunft die vermeindlich Bösen sind, die dem Eigentümer unliebsame Nachrichten (Mängel, vollstreckung von Gesetzesvorgaben ect.) überbringen und dafür auch noch Geld haben wollen.

Doch umsonst wird auch nach 2013 keiner die Arbeiten ausführen. Unsere Gebührenordnung ist nach der Neuordnung 2009, flexibler und gerechter geworden. Sie wird auch in Zukunft ein Richtmaß für die Pflichtaufgaben sein. Was man dann aber noch zusätzlich/inklusiv anbietet wird jeder Schornsteinfeger dann aber selbst entscheiden können.

In diesem Sinne sehe ich die Änderung als Chance unseren Beruf besser zu verkaufen und den Kunden in Zukunft noch mehr Leistungen mit noch besserer Qualifikation anzubieten. Dann wird sich auch zeigen, dass unsere Gebühren in vielen Bereichen absolut wettbewerbsfähig sind. Doch egal wie billig oder teuer - es wird immer irgendwo, irgendwen geben, der billiger ist - Doch unser Ziel muss es sein, nicht der Billigste zu sein - sondern qualitativ hochwertige Arbeit, preiswert zu liefern. Denn ein Preiskampf kann nur zu Lasten der Qualität gehen, das haben schon andere Bereiche eindrucksvoll oder eher leidvoll bewiesen. Die eigene Sicherheit oder die Verantwortung seinen Mietern gegenüber, duldet eben keinen Schlussverkauf. 

Nehmen Sie uns deshalb als wettbewerbswillige Firma an und sagen Sie uns, was Sie an Verbesserungsvorschlägen oder konstruktiver Kritik haben. Wir werden nach besten Möglichkeiten versuchen Ihre Wünsche zu erfüllen um Sie auch weiterhin als Kunden betreuen, bzw. nach 2012, als neuen Kunden begrüßen zu dürfen.

 

Sparsames und sicheres Heizen wünscht Ihnen Ihr Schornsteinfegermeister, Energie- und Schimmelberater

 

Johannes Schmitz

 

 





Bundesland: Nordrhein-Westfalen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Johannes Schmitz

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Anton-Heinen-Str. 51
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Tel.: 02272 930423
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